Bild: KI-generiert mit Google Gemini / stk
Die Geschäftsführung fragt nach dem Return on Investment, doch die IT-Leitung antwortet mit Datenschutz und Geopolitik. Rechnen lassen sich Souveränitätsinvestitionen dennoch – als Risikoposition, nicht als Renditeprojekt. Woran die Entscheidung hängt, zeigt eine Modellkalkulation.
Das Angebot des europäischen Anbieters liegt 18 Prozent über dem des Hyperscalers – bei kürzerer Funktionsliste und einem halben Jahr Migration. In der Budgetrunde unseres Beispielfalls folgt die Frage: Was bringt das?
Wer Souveränität rein normativ begründet, lässt entscheidende Größen offen. Wie hoch wäre der Schaden? Wie wahrscheinlich ist das Schadensereignis? Hinzu kommen Wiederanlaufzeit und die Kosten der Vorsorge. Klassische Rendite steht dabei nicht im Vordergrund, denn der Nutzen liegt in gesenkten Risiken und zusätzlichen Handlungsoptionen. Beziffern lässt er sich über eine Risikobetrachtung.
Und wie verbreitet ist der Auslandsbezug? 96 Prozent der befragten Unternehmen beziehen digitale Technologien oder Leistungen aus dem Ausland – so steht es in der Bitkom-Studie „Digitale Souveränität“ aus dem Jahr 2025.
Begriffsklärung: Fünf Dimensionen machen Souveränität prüfbar
Digitale Souveränität bedeutet nicht Autarkie. Wirtschaftlich verstanden heißt sie, die eigene IT selbstbestimmt, sicher und mit vertretbarem Aufwand betreiben, verändern oder verlagern zu können. Für Budgetentscheidungen lässt sich dieser Anspruch in fünf prüfbare Dimensionen zerlegen:
- Recht und Governance: Es zählt, welchem Recht der Anbieter untersteht. Ein Rechenzentrum in Frankfurt hilft wenig, wenn die Muttergesellschaft anderswo weisungsgebunden ist.
- Daten und Betrieb: Eine eigene Schlüsselverwaltung stärkt die Kontrolle über Datenzugriffe – sofern Schlüsselmaterial, Berechtigungen und Wiederherstellungsprozesse tatsächlich beim Kunden liegen.
- Technologie und Architektur: Dokumentierte Exportformate und portable Laufzeiten senken die Wechselkosten. Datenmodelle, Identitäten und Betriebsprozesse bleiben trotzdem migrationsrelevant.
- Kompetenz: Ohne eigenes Urteilsvermögen lässt sich keine Anbieteraussage nachprüfen. Die Abhängigkeit wandert dann bloß zum Beratungsmarkt weiter.
- Lieferkette und Ökosystem: Unterauftragnehmer und Softwareherkunft stehen im Vertrag – oder eben nicht. Das gilt auch für Preis-, Lizenz- und Eigentümerwechsel.
So verwandelt sich die Entweder-oder-Frage in eine konkrete Anforderungsliste. Das Whitepaper „Digitale Souveränität“ vertieft diesen Bewertungsrahmen mit dem Sovereignty-Readiness-Index und einem operativen Phasenplan. Kompetenz gilt dabei als Sonderfall: Ihr Aufbau belastet Personal- sowie Schulungsbudgets – und genau dieser Posten gerät in Kostenrunden schnell unter Druck.
Marktlage: Wettbewerbshüter belegen Konzentration und Wechselbarrieren
Im Marktgebiet UK/EWR entfielen 2024 jeweils 30 bis 40 Prozent des IaaS-Marktes auf Microsoft und AWS, auf Google 5 bis 10 Prozent – so die Competition & Markets Authority. „Competition is not working well“: Mehr als diese fünf Wörter braucht die Behörde für ihren Befund nicht. Die Gründe: Gebühren, sobald Daten für einen Wechsel von einem Cloud-Anbieter zum nächsten wandern. Dienste und Schnittstellen, die sich nur mühsam integrieren lassen. Dazu Lizenzbedingungen, unter denen ein Anbieterwechsel mehr Geld verschlingt.
Und was kostet Souveränität? Laut einer BCG-Analyse vom Juli 2025 liegen die Listenpreise ausgewählter Sovereign-Cloud-Angebote 10 bis 30 Prozent über denen vergleichbarer Public-Cloud-Dienste. Je nach Angebot können zudem Funktionsumfang, Skalierbarkeit oder Innovationstempo geringer ausfallen.
Wechselkosten: Vier Blöcke überdauern die Regulierung
Auf zwei Monate begrenzt der EU Data Act die Ankündigungsfrist, auf grundsätzlich 30 Kalendertage den Übergang selbst. Technisch nicht machbar? Dann muss der Anbieter das begründen, und der Übergang darf sich über höchstens sieben Monate erstrecken. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen auch die Wechselentgelte einschließlich der Datenextraktionsentgelte.
Manche Vorstandsvorlage macht daraus das Ende des Vendor-Lock-ins. Doch der Data Act senkt vertragliche, technische und finanzielle Wechselbarrieren, beseitigt sie aber nicht vollständig. Was Anwendungen, Betriebsprozesse und internes Know-how an einen Anbieter bindet, bleibt weitgehend unberührt. Es bleiben vier Kostenblöcke:
- efactoring: Proprietäre Schnittstellen, Datenbanken und Datenmodelle verlangen Anpassungen, wobei Metadaten verloren gehen können.
- Identitäts- und Sicherheitsumbau: Anbietergebundene Verzeichnis-, Schlüssel- und Policy-Dienste brauchen Ersatz und neue Verknüpfungen.
- Parallelbetrieb: Zwei Umgebungen laufen gleichzeitig. Das verursacht zusätzliche Lizenz- und Betriebskosten, im Zweifel über Monate.
- Kompetenzaufbau: Wer die Zielplattform intern nicht beherrscht, zahlt für Schulung, Beratung und Anlaufzeit. In Standardangeboten geht dieser Posten leicht unter.
Ein kostenloser Datenexport macht Cloud-Anwendungen noch nicht übertragbar. Entscheidend ist, wie eng Architektur und Betriebsprozesse mit dem bisherigen Anbieter verknüpft sind. Den technischen Ursachen dieser Kopplung geht der Beitrag „Infrastructure as Code: Portabilität braucht einen Plan“ nach.
Exit-Option: Der geprobte Wechselpfad schafft Wert
UP KRITIS rät in seinen Exit-Strategie-Empfehlungen dazu, den Ausstieg schon bei der Auswahl eines Cloud-Dienstes vorzubereiten – etwa für Rechtsänderungen, Insolvenz, Datenexport und sichere Löschung. So entsteht eine Realoption: heute in Architektur, Dokumentation, Tests und Vertragsrechte investieren, um in der Krise handeln zu können.
Eine mögliche Kennzahl lautet: erwarteter Schaden ohne Wechseloption minus erwarteter Schaden mit getesteter Wechseloption minus Kosten der Vorsorge. Entscheidend ist das Wort getestet, denn ohne Migrationsübung bleibt nur eine Absichtserklärung übrig – und die rechnet niemand gegen.
Kostenmodell: Eine Beispielrechnung zeigt die Größenordnung
Die Modellrechnung betrachtet eine zentrale Datenplattform mit 400.000 Euro Jahreskosten über fünf Jahre, ohne Zinseffekte. Alle Beträge sind Szenarioannahmen und keine Marktpreise. Das Modell setzt einen Preisaufschlag von 18 Prozent an, also 72.000 Euro jährlich.
Eine Notmigration unter Zeitdruck kostet 900.000 Euro und tritt mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent ein. Die Vorsorge vermeidet ein Viertel des möglichen Ausfallschadens von 400.000 Euro. Hinzu kommen jährlich 50.000 Euro weniger Auditaufwand sowie 300.000 Euro Deckungsbeitrag aus Aufträgen mit Souveränitätsauflagen, angesetzt mit einer Erfolgswahrscheinlichkeit von 40 Prozent.
| Position | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Preisaufschlag | 400.000 € × 18 % × 5 | 360.000 € |
| Migration, Refactoring, Parallelbetrieb | 180.000 € | |
| Portabilität und Schulung | 50.000 € | |
| Exit- und Wiederherstellungstests | 20.000 € × 5 | 100.000 € |
| Mehrkosten | 690.000 € | |
| Vermiedene Notmigration | 900.000 € × 20 % | 180.000 € |
| Vermiedener Ausfallschaden | 400.000 € × 25 % | 100.000 € |
| Weniger Auditaufwand | 50.000 € × 5 | 250.000 € |
| Zusätzlicher Deckungsbeitrag | 300.000 € × 40 % | 120.000 € |
| Nutzen | 650.000 € | |
| Saldo | 650.000 € – 690.000 € | –40.000 € |
| Saldo ohne Auditnutzen | 650.000 € – 250.000 € – 690.000 € | –290.000 € |
| Break-even-Notmigration | (690.000 € – 470.000 €) ÷ 900.000 € | 24,4 % |
| Saldo bei 30 % Notmigration | 740.000 € – 690.000 € | +50.000 € |
Modellrechnung über fünf Jahre ohne Zinseffekte – alle Beträge sind Szenarioannahmen.
Der Business Case trägt bei diesen Annahmen nicht. Aus vermiedenem Ausfallschaden, geringerem Auditaufwand und zusätzlichem Deckungsbeitrag entstehen 470.000 Euro Nutzen. Zu den Mehrkosten fehlen somit 220.000 Euro, die erst ein vermiedener Notfall schließt – rechnerisch ab 24,4 Prozent Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei 30 Prozent steht ein Plus von 50.000 Euro.
Am unsichersten bleibt der Auditnutzen. Er steht für eingesparte Personentage und externe Prüfkosten, trägt mit 250.000 Euro aber gut ein Drittel der Nutzenseite. Fällt er weg, rutscht der Saldo von minus 40.000 auf minus 290.000 Euro.
Eine Orientierung für Ausfallschäden liefert die Uptime-Analyse 2025: In der Jahresumfrage 2024 bezifferten 54 Prozent der Befragten ihren letzten erheblichen Ausfall auf mehr als 100.000 US-Dollar. Der Wert dient in der Euro-Kalkulation nur zur Einordnung der Größenordnung, nicht als eigener Rechenposten.
Vorlagen-Check: Vier Angaben entscheiden die Gremiumsfrage
In Investitionsvorlagen fehlen oft Zahlen, die das Gremium für den Vergleich braucht:- Tolerierbare Ausfallzeit: Wie lange darf das System stillstehen?
- Realistische Exit-Dauer: Wie viele Wochen dauert der Wechsel heute?
- Gefährdeter Umsatzanteil: Wie viel Geschäft hängt an diesem System?
- Verbleibendes Restrisiko: Was bleibt nach der Investition offen?
Rechtsrisiko: Der Cloud Act erfordert eine Einzelfallprüfung
„Regardless of where the company stores the data“ – auf wirksame richterliche Anordnung hin müssen Anbieter unter US-Jurisdiktion Daten herausgeben, die sie besitzen oder kontrollieren, ganz gleich, wo diese liegen. So steht es beim US-Justizministerium. Ein pauschaler Behördenzugriff auf jede europäische Cloud folgt daraus nicht. Nötig sind ein konkretes Verfahren und eine Anordnung, die der Anbieter unter Umständen anfechten kann.
Einer Prüfung durch die Rechtsabteilung hält die dramatisierte Darstellung nicht stand. Auch ein Etikett hilft nicht: Weder „digitale Souveränität“ noch „souveräne Cloud“ gelten als Rechtsbegriffe, wie die Datenschutzkonferenz klarstellt. Sofern kein Angemessenheitsbeschluss greift, sind bei Drittlandtransfers Konzernstruktur, Datensensitivität, Fernzugriffe und Schlüsselkontrolle im Einzelfall zu prüfen. Darauf zielen auch die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses nach dem Schrems-II-Urteil.
Und was leisten Sicherheitsnachweise bei der Zugriffsfrage? Beantwortet ist sie damit nicht. Der BSI-Kriterienkatalog C5:2026 legt Prüfkriterien für Sicherheitskontrollen fest und verlangt obendrein Angaben dazu, wo der Konzern seinen Hauptsitz hat, welche Gerichtsbarkeit greift und wie der Anbieter mit behördlichen Herausgabeverlangen umgeht. Ob der konkrete Einsatz rechtlich zulässig ist, bewertet der Kunde im Einzelfall.
Risikoklassen: Vier Stufen ersetzen die Pauschalmigration
Besonders viel kostet die Komplettablösung. Wer amerikanische Anbieter pauschal aus dem Portfolio streicht, bezahlt auch dort, wo ein Ausfall kaum Folgen hätte. Deutlich billiger fährt, wer nach Risikoklassen sortiert:
| Klasse | Beispiele | Ausrichtung |
|---|---|---|
| A – geschäftskritisch | Produktionssteuerung, Identitäten, Forschung, kritische Kundendaten | Hohes Souveränitätsniveau, eigene Schlüssel, getesteter Exit |
| B – strategisch, ersetzbar | Datenplattformen, interne KI, ERP-Erweiterungen | Portable Architektur, begrenzte proprietäre Abhängigkeit |
| C – standardisiert | Kollaboration ohne sensible Inhalte, Test- und Entwicklungssysteme | Preis und Funktion dominieren, Mindestanforderung Portabilität |
| D – temporär, elastisch | Kurzfristige Rechenlasten, Prototypen | Hyperscaler möglich, sofern Daten und Abhängigkeiten begrenzt bleiben |
Die Einteilung liefert zugleich die Reihenfolge für mehrere Budgetjahre.
Steht die Produktion still, kostet das Umsatz, während sich beim Testsystem die Entwicklung ärgert. Geschäftskritisches kommt zuerst, Strategisches bei der nächsten Vertragsverlängerung. Für diese Systeme empfehlen sich Gaia-X-konforme Anbieter, wie unser Whitepaper über die Sovereign Cloud zeigt. Bei weniger kritischen Workloads dominieren hingegen Preis und Funktion.
Fazit: Risikoreduktion ergänzt die klassische Renditerechnung
Als klassisches Renditeprojekt lässt sich Souveränität schwer begründen. Ihr Wert liegt in der Absicherung gegen einen erzwungenen Umzug und in der Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Ein negativer Saldo kann deshalb ein plausibles Ergebnis ehrlicher Kalkulation sein.
Und wie wahrscheinlich ist eine erzwungene Migration? An genau dieser Größe hängt die gesamte Rechnung, sobald die übrigen Annahmen erst einmal feststehen. Schätzen lässt sie sich begründet – aus Vertragslaufzeiten, aus Marktdaten sowie aus laufenden Regulierungsvorhaben. Fehlt die Schätzung, taugt die Budgetvorlage kaum zum Vergleich und landet erneut auf dem Tisch.
Autor: Stefan Kuhn